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   VGH Hessen, 21.03.1997 - 5 TG 2505/96   

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https://dejure.org/1997,8767
VGH Hessen, 21.03.1997 - 5 TG 2505/96 (https://dejure.org/1997,8767)
VGH Hessen, Entscheidung vom 21.03.1997 - 5 TG 2505/96 (https://dejure.org/1997,8767)
VGH Hessen, Entscheidung vom 21. März 1997 - 5 TG 2505/96 (https://dejure.org/1997,8767)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Heranziehung zu einem Straßenbeitrag für die Erneuerung der Teileinrichtung Straßenbeleuchtung - Kalkulation des Gemeindeanteils nach der Verkehrsbedeutung der Straßenbeleuchtung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 47, 315 (Ls.)
  • DVBl 1997, 1072 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • VGH Hessen, 12.01.1983 - V OE 1/79
    Auszug aus VGH Hessen, 21.03.1997 - 5 TG 2505/96
    Es besteht kein Hinderungsgrund, das, was § 11 Abs. 3 KAG für "Straßen, Wege und Plätze" vorschreibt, erforderlichenfalls auch an den einzelnen Teileinrichtungen solcher Anlagen zu vollziehen (vgl. Senatsurteil vom 12. Januar 1983 - V OE 1/79 - HSGZ 1983, 295).

    Nach der bisherigen Rechtsprechung des Senats ist in diesem Fall eine nach Teileinrichtungen differenzierende Einstufung zumindest zulässig (vgl. Urteile vom 12. Januar 1983, a.a.O., vom 15. Januar 1986 - 5 OE 43/83 - und vom 19. Februar 1986 - 5 OE 30/83 - HSGZ 1986, 173 = KStZ 1986, 156 = GemHH 1987, 64).

    Es kann davon ausgegangen werden, daß der Fußgängerverkehr und auch der ruhende Verkehr auf den dafür vorgesehenen Parkstreifen weitaus stärker auf eine Beleuchtung angewiesen sind, als dies beim Kraftfahrzeugverkehr auf der Fahrbahn, der über eine eigene Leuchtquelle zur Ausleuchtung der Verkehrsfläche verfügt, der Fall ist (so schon der Gedanke in Senatsurteil vom 12. Januar 1983, a.a.O.).

  • VGH Hessen, 04.04.1995 - 5 TH 1264/93

    Straßenbeitrag: Ersetzung eines Belages für einen Gehweg - zur Verbesserung bzw

    Auszug aus VGH Hessen, 21.03.1997 - 5 TG 2505/96
    Die Dinge liegen insoweit nicht anders als bei einer abnutzungsbedingt gerechtfertigten Erneuerung des Gehweges, für die - weil der abgenutzte Bestand ohnehin ersetzt werden muß - statt des bisherigen Belags aus Asphaltfeinbeton nunmehr ein Pflasterbelag gewählt wird (dazu: Senatsbeschluß vom 4. April 1995 - 5 TH 1264/93 -, NVwZ-RR 1995, 599 = HSGZ 1995, 459 = GemHH 1996, 169).
  • VGH Hessen, 15.01.1986 - 5 OE 43/83
    Auszug aus VGH Hessen, 21.03.1997 - 5 TG 2505/96
    Nach der bisherigen Rechtsprechung des Senats ist in diesem Fall eine nach Teileinrichtungen differenzierende Einstufung zumindest zulässig (vgl. Urteile vom 12. Januar 1983, a.a.O., vom 15. Januar 1986 - 5 OE 43/83 - und vom 19. Februar 1986 - 5 OE 30/83 - HSGZ 1986, 173 = KStZ 1986, 156 = GemHH 1987, 64).
  • VGH Hessen, 19.02.1986 - 5 OE 30/83
    Auszug aus VGH Hessen, 21.03.1997 - 5 TG 2505/96
    Nach der bisherigen Rechtsprechung des Senats ist in diesem Fall eine nach Teileinrichtungen differenzierende Einstufung zumindest zulässig (vgl. Urteile vom 12. Januar 1983, a.a.O., vom 15. Januar 1986 - 5 OE 43/83 - und vom 19. Februar 1986 - 5 OE 30/83 - HSGZ 1986, 173 = KStZ 1986, 156 = GemHH 1987, 64).
  • VG Kassel, 06.04.2021 - 6 K 5680/17

    Unzulässiger Gemeindeanteil iHv 50 % bei Anliegerverkehr

    Entsprechendes gilt für die Beleuchtung, welche in ihrer Bedeutung regelmäßig - wie auch hier - mit derjenigen der Gehwege übereinstimmt (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 21. März 1997 - 5 TG 2505/96 -, juris, Rn. 8 ), die Parkplätze (vgl. hierzu Driehaus/Raden, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 10. Aufl. 2018, § 34 Rn. 23; Hess. VGH, Beschluss vom 19. Oktober 2015 - 5 A 921/15.Z -, juris, Rn. 9 sowie Nds. OVG, Urteil vom 24. August 2020 - 9 LB 146/17 -, juris, Rn. 99) sowie die unselbstständige Begrünung, die das Schicksal der Gehwege teilt (vgl. Nds. OVG, Urteil vom 19. Februar 2020 - 9 LB 132/17 -, juris, Rn. 195).
  • OVG Niedersachsen, 23.09.2005 - 9 ME 308/04

    Heranziehung eines Eigentümers zu einem Straßenausbaubeitrag; Verwirkung eines

    Es ist daher in der Regel angemessen, die Anliegeranteile für Straßenbeleuchtung und Straßenentwässerung jenen für die Gehwege gleichzusetzen (vgl. Urt. d. Sen. v. 25.8.1982 - 9 A 142/80 - GemSH 1983, 49; VGH Kassel, Beschl. v. 21.3.1997 - 5 TG 2505/96 - ZKF 1997, 206 = DVBl 1997, 206 [nur LS]).
  • VG Kassel, 08.10.2002 - 6 E 1142/97
    Da die Straßenbeleuchtung in erster Linie den Fußgängerverkehr und erst in zweiter Linie den Fahrzeugverkehr sicherer machen soll (Hess. VGH, Beschluss vom 21.03.1997 - 5 TG 2505/96 -, HSGZ 1998, 26; Driehaus, aaO., § 34 Rdnr.20), liegt hierin ebenfalls eine Verbesserung.
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